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21.10.2021

Equal Pay Day im Bezirk Neunkirchen – 29. Oktober 2021

 - © SPÖ Bezirk Neunkirchen

„Der Equal Pay Day – jener Tag, ab dem Frauen statistisch gesehen gratis arbeiten – ist heuer im Bezirk Neunkirchen der 29. Oktober 2021. Demnach verdienen unsere Frauen im Bezirk für die gleiche Arbeit im Schnitt um 17,5 Prozent weniger als unsere Männer. Österreichweit beträgt der Lohnunterschied im Schnitt 18,5 Prozent, in Niederösterreich sogar 19,1 Prozent.“ führt SPÖ Bezirksfrauenvorsitzende GRin Gerlinde Metzger aus. „Wer in einem Beruf arbeitet, in dem Arbeitsplätze verloren gehen, muss die Chance bekommen, umzusteigen. Es muss daher jetzt in Weiterbildung, Umschulung und Qualifizierung investiert werden.“


„Frauen haben das Recht auf ein Gehalt, von dem sie leben können!“ unterstützt auch SPÖ Bezirksvorsitzender LAbg. Vizebgm. Mag. Christian Samwald die Forderungen der Bezirksfrauen Neunkirchen nach einer Trendwende im ganzen Land.

„Dafür müssen in Branchen wie z.B. dem Handel, dem Tourismus und der Pflege die Gehälter steigen. Auch die Arbeitsbedingungen und Arbeitszeiten müssen dringend verbessert werden.“



Foto: Petra Gutleben, Bezirksvorsitzender LAbg. VBGM Mag. Christian Samwald, Bezirksfrauenvorsitzende GRin Gerlinde Metzger, BGMin Marion Wedl


Es müssen regionale Angebote und neue Perspektiven für Frauen vor Ort geschaffen werden. Deswegen schließen sich die Bezirksfrauen Neunkirchen dem österreichweiten Motto der SPÖ Frauen - „ Wir lassen uns nicht abspeisen“ - an und fordern im Konsens:


·        Raus aus der Teilzeitfalle - mehr Vollzeitarbeitsplätze für Frauen

·        Kürzere Vollzeit und Halbe/Halbe in der Familie

·        höhere Löhne und bessere Arbeitsbedingungen in Branchen mit hohem Frauenanteil

·        regionale Frauenarbeitsstiftungen

·        850 Euro für alle Lehrlinge ab dem 1. Lehrjahr

·        die Meister*innenprüfung soll wie die Matura kostenlos sein

·        während der Pflegeausbildung soll es ein Gehalt von 1.700 Euro geben

·        Qualifizierungsgeld neu: mindestens 70 Prozent des Gehalts

·        500-Euro-Umstiegsbonus für Arbeitssuchende

·        Rechtsanspruch auf ganztägigen gratis Kinderbetreuungsplatz